Fragen & Antworten
Durch die Verpachtung von Grundstücken zwecks der Errichtung von Solar- oder Windkraftanlagen erhalten Grundstückseigentümer die Möglichkeit langfristig, ein risikofreies und hohes passives Einkommen ohne eigenes Investment zu generieren.
Neben den attraktiven Pachtpreisen bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, insbesondere das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), den Betreibern von Solar- und Windkraftanlagen die Möglichkeit, den produzierten Strom langfristig zu einem Mindestpreis zu verkaufen. Dadurch sind die Pachtzahlungen äußerst ausfallsicher, da die produzierte Energie über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem Mindestpreis abgenommen wird. Die Pachtverträge werden entsprechend langfristig abgeschlossen, in der Regel über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.
Durch die Verpachtung an CARPE TECTUM SOLAR erhalten Sie nicht nur eine attraktive finanzielle Vergütung, sondern auch eine langfristige Partnerschaft mit einem erfahrenem und zuverlässigen Unternehmen. Wir bieten faire und transparente Verträge, zahlen höhere Pachten als unsere Konkurrenz und ermöglichen es Ihnen, sich an unseren Projekten zu beteiligen, falls Sie dies wünschen. Als langfristig orientiertes Familienunternehmen legen wir besonderen Wert auf eine gute Beziehung, Vertrauen und offene Kommunikation mit Grundstückseigentümern und Kunden.
Zusätzlich sind wir äußerst flexibel und passen unsere Vertrags- und Zahlungsbedingungen gerne an die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden an. Sprechen Sie uns einfach an und wir finden gemeinsam eine Lösung, die Ihren Anforderungen entspricht.
Nein, Ihnen entstehen keine Nachteile durch die Verpachtung an uns. Sollte die Errichtung einer Anlage nicht genehmigt werden, können Sie den Vertrag kündigen. Wenn wir eine Baugenehmigung erhalten, erhalten Sie ab Baubeginn für die nächsten 20 Jahre eine jährliche Pachtzahlung und dürfen das Grundstück in diesem Zeitraum nicht anderweitig bebauen. Zur Sicherung der Rechte an der Solar- oder Windkraftanlage und für die finanzierende Bank wird eine Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen. Diese wird nach Ablauf des Pachtvertrags gelöscht, wobei wir die Kosten für die Eintragung und Löschung der Dienstbarkeit tragen. Die Solar- oder Windkraftanlage wird nach Ablauf der Pachtzeit auf unsere Kosten rückstandslos entfernt, und das Grundstück wird in demselben Zustand zurückgegeben, in dem es übernommen wurde. Landwirtschaftliche Grundstücke werden von uns aussaatfähig zurückgegeben!
Wir bei CARPE TECTUM pachten in der Regel Grundstücke für Freiflächen-Solaranlagen ab einer Größe von ca. 3 Hektar zusammenhängender Fläche.
Grundstücke für Agri-PV Systeme sollten mindestens 8 - 10 Hektar groß sein.
Es gibt jedoch Ausnahmen - für uns ist die Lage Ihres Grundstücks wichtiger als die Größe, sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihr Grundstück unverbindlich und kurzfristig!
Wenn Ihr Grundstück zu klein ist, um den wirtschaftlichen Betrieb einer Solaranlage zu ermöglichen, können Sie sich mit Ihren Grundstücksnachbarn zusammenschließen und die Grundstücke gemeinsam an uns verpachten.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Grundstücksnachbarn für das Vorhaben zu begeistern und gemeinsam eine Lösung zu finden!
Die Pachthöhe kann nicht pauschal festgelegt werden. Neben den zu erwartenden Baukosten für die Solaranlage bestimmen auch die Netzanschlusssituation, die Zuwegbarkeit, Verschattung, Lage und die planungsrechtliche Situation den Pachtpreis. Aktuell zahlen wir durchschnittlich 3.000 € - 4.500 € pro Hektar gepachtete Fläche und Jahr. Für Grundstücke, auf denen eine Agri-PV-Anlage errichtet werden kann, zahlen wir durchschnittlich 2.000 € - 3.500 € Pacht pro Jahr und Hektar.
Für Grundstücke, auf denen eine Windkraftanlage errichtet werden kann, zahlen wir bis zu über 100.000 € jährlich pro Windkraftanlage. Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihr Grundstück und machen Ihnen kurzfristig ein Pachtangebot!
Hier erfahren Sie mehr über Pachtpreise für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Unsere Pachtverträge sind auf langfristige Partnerschaften ausgelegt. In der Regel haben sie eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren, mit der Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre. Die Vertragsdauer von 25 Jahren umfasst auch den Zeitraum für Planung und Genehmigung, währenddessen Sie Ihr Grundstück wie gewohnt nutzen können. Die Betriebsdauer der Photovoltaik- oder Windkraftanlage beträgt mindestens 20 Jahre, um eine langfristige Energieerzeugung und Projektfinanzierung sicherzustellen.
Ja, selbstverständlich! Wir garantieren in unseren Pachtverträgen den vollständigen Rückbau der Solar- oder Windkraftanlagen und übergeben Ihr Grundstück so, wie wir es entgegengenommen haben. Landwirtschaftliche Grundstücke werden von CARPE TECTUM SOLAR in einem aussaatfähigem Zustand zurückgegeben.
Im Fall von Agri-PV oder Windkraftanlagen können Sie große Teile Ihres Grundstücks sogar während der Betriebsphase weiterhin landwirtschaftlich nutzen!
Nein, Ihnen entstehen keine steuerlichen Nachteile durch die Verpachtung an uns. Wir legen großen Wert darauf, unsere Verträge so zu gestalten, dass Ihnen keine steuerlichen Nachteile entstehen. Auch eine Vererbung oder ein Verkauf Ihres Grundstücks ist jederzeit problemlos möglich.
Da es sich um eine langfristige Verpachtung mit hohen Pachtsummen handelt, empfehlen wir jedoch, einen eigenen Steuerberater zur Beratung hinzuzuziehen!
Die Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage ist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Allerdings dauert die Genehmigung von Freiflächen-Solaranlagen in Deutschland bis zu 48 Monate. In der Regel gehen unsere Photovoltaik-Projekte innerhalb von 18 bis 36 Monaten nach Vertragsunterzeichnung in Betrieb. Sie erhalten Pachtzahlungen mit Baubeginn der Solaranlage.
Bei Windkraftanlagen sind die Planungs- und Genehmigungszeiträume leider noch länger. Durchschnittlich dauert es bei unseren Windkraftprojekten 36 bis 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung, bis sie in Betrieb gehen.
Ja, bei der Planung unserer Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agri-PV Anlagen arbeiten wir eng mit den Grundstückseigentümern zusammen. Wir legen großen Wert darauf, ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche zu berücksichtigen, solange sie mit einem wirtschaftlichen Betrieb der Anlage vereinbar sind. Ihre Mitwirkung bei der Standortwahl und dem Design der Anlagen ist uns wichtig.