Grundstücksverpachtung:
Langfristige & hohe Erträge für Grundeigentümer!
Wir pachten Grundstücke die sich zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen eignen. Für geeignete Grundstücke zahlen wir überdurchschnittlich hohe Pachten.
Faire, von Rechtsanwälten und Steuerberatern geprüfte Verträge, eine individuelle Betreuung und Beratung zeichnen uns aus. Ihnen entsteht weder Risiko noch Aufwand, wir erledigen alle Arbeiten und tragen sämtliche Risiken. Nutzen Sie zusammen mit uns die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien und profitieren Sie langfristig und nachhaltig durch ein passives Einkommen.
Wir prüfen unverbindlich und kurzfristig ob Ihr Grundstück die Voraussetzungen für eine Nutzung erfüllt!
Unsere Pachtverträge haben eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren, in diesem Zeitraum ist es uns gestattet eine Solar- oder Windkraftanlage auf Ihrem Grundstück zu errichten und zu betreiben. Sollten wir keine Baugenehmigung erwirken, haben Sie die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Ansonsten, erhalten Sie die vereinbarten Pachtzahlungen mit Baubeginn. Sie können Ihr Grundstück bis zum Beginn der Bauarbeiten wie gewohnt nutzen und haben selbstverständlich jeder Zeit die Möglichkeit Ihr Grundstück schadlos zu vererben oder zu verkaufen.
Sprechen Sie uns an, verpassen Sie nicht die Chance und entscheiden Sie sich für eine Verpachtung an CARPE TECTUM SOLAR!
Vorteile für Grundstückseigentümer einer Verpachtung im allgemeinen:
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Hohe Pachteinnahmen
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kein Aufwand - passives Einkommen
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Sichere Einnahmen wenn das Projekt genehmigt wird
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Keine Verluste oder Beeinträchtigungen des Grundstücks wenn das Projekt nicht genehmigt wird
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Langfristige Einnahmen über mindestens 20 Jahre
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kein Risiko für den Grundstückseigentümer
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Beitrag zum Klimaschutz
Vorteile für Grundstückseigentümer einer Verpachtung an CARPE TECTUM SOLAR:
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Bis zu 30 % höhere Pachtzahlungen als unsere Konkurrenz
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Einmalzahlung oder jährliche Mindestpacht
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Auf Wunsch Umsatzbeteiligungen
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Steueroptimierte Verträge ohne Risiken im Erbschaftsfall; Verkauf oder Vererbung des Grundstück sind jederzeit problemlos möglich
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Individuelle Vertragsgestaltung und feste Ansprechpartner
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langfristiges Denken & Handeln ist unsere Unternehmensstrategie
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Schnelle Projektumsetzung ohne Verzögerung
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Projektbeteiligung an der Betreibergesellschaft auf Wunsch möglich
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Rückbau vertraglich und durch Bürgschaft gesichert - wir geben die Grundstücke so zurück wie wir sie übernommen haben
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Ein langfristig gutes Verhältnis, ehrliche Kommunikation und Vertrauen sind für uns unerlässlich
Welche Grundstücke eignen sich für erneuerbare Energien?
Photovoltaik
Ob sich ein Grundstück für die Errichtung und den wirtschaftlichen Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage oder eine Agri-Photovoltaikanlage eignet ist von vielen Faktoren wie z.B. der Netzanschlussmöglichkeit, planungsrechtlichen Situation oder spezifischen Faktoren wie z.B. Geographie und Verschattung abhängig. Wir prüfen Ihr Grundstück unverbindlich und kurzfristig!
Insbesondere sind für uns potenziell folgende Grundstücke von Interesse:
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Acker- und Grünlandflächen entlang von Autobahnen oder zweigleisigen Bahnstrecken
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Acker- oder Grünlandflächen mit geringen Bodenpunkten (z.B. < 55 in NRW)
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Acker- oder Grünlandflächen mit Agri-PV Potential an Mittelspannungsleitung oder Gewerbegebieten
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Konversionsflächen
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ehemalige Deponien
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Abraumhalden
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Flächen in unmittelbarer Nähe zu Gewerbe- und Industriegebieten
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Unbebaute Gewerbe- und Industrieflächen
Wind
Die Errichtung von Windkraftanlagen in Deutschland ist streng reglementiert und unterliegt vielen Bestimmungen und Voraussetzungen. Außerdem unterscheiden sich die gesetzlichen Bestimmungen und Regularien von Bundesland zu Bundesland und sogar regional teils erheblich. Für Grundstückseigentümer ist es fast unmöglich herauszufinden ob sich ein Grundstück eignet. Wir prüfen Ihr Grundstück kurzfristig und unverbindlich!
Insbesondere sind für uns potenziell folgende Grundstücke von Interesse:
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Grundstücke in ausgewiesenen oder potentiellen Windvorrangzonen oder Windeignungsgebieten
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Acker- oder Weideland außerhalb von Natur- oder Vogelschutzgebieten mit mindestens 1000 m Abstand zur Wohnbebauung (in NRW auch < 1000 m)
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Kalamitätsflächen in Wäldern
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Unbebaute Gewerbe- und Industrieflächen